1.2.4. Aus der Begründung der Beschwerde geht hervor, weshalb und inwiefern der angefochtene Entscheid abgeändert oder aufgehoben werden soll. Ihr lässt sich entnehmen, dass der Kläger mit dem vorinstanzlichen Entscheid nicht einverstanden ist und die Ausweisung der Beklagten und ihres Ehegatten aus der streitgegenständlichen Liegenschaft beantragt. Des Weiteren beanstandet er die Nichtigkeit der Kündigung. Die Beschwerde genügt dem gesetzlichen Begründungserfordernis, weshalb darauf einzutreten ist.