1. 1.1. Die Parteien schlossen am 18. Oktober 2018 per 15. November 2018 einen Mietvertrag über das Mietobjekt 4.5-Zimmer-Wohnung, 4. OG, […], ab. 1.2. Mit Schreiben vom 8. August 2022 mahnte der Kläger die Beklagte für ausstehende Mietzinsen, setzte ihr eine Zahlungsfrist von 30 Tagen zur Begleichung der Ausstände an und drohte ihr gleichzeitig an, bei unbenütztem Ablauf der Frist das Mietverhältnis zu kündigen. 1.3. Nachdem die Mietzinsausstände innert Frist nicht beglichen wurden, sprach der Kläger gegenüber der Beklagten sowie deren Ehemann die Kündigung je mit separaten Schreiben vom 21. September 2022 und unter Verwendung des amtlichen Formulars per 31. Oktober 2022 aus.