2023, N. 136). Diesbezüglich ist daher auf die Berufung nicht einzutreten. 4.5. 4.5.1. Als Eventualstandpunkt beantragt die Klägerin die Aufhebung von Disposi- tiv-Ziffer 5 des angefochtenen Entscheids, mit welchem die Vorinstanz ihrer Vertreterin eine Entschädigung von Fr. 4'645.25 zugesprochen hat. Sie beanstandet diese Entschädigung als zu tief (Berufung Rz. 25 ff.).