d'appel civile des Kantonsgerichts Waadt Nr. 246 vom 16. Juni 2020 E. 1; Urteil der Camera civile d'appello des Appellationsgerichts Tessin 11.2020.155 vom 29. Dezember 2020 E. 7a). Wie die Klägerin zu Recht geltend macht, hätte die Vorinstanz das Verfahren diesbezüglich nicht als gegenstandslos abschreiben, sondern darüber noch befinden müssen. Antragsgemäss ist das Verfahren zu diesem Zweck gestützt auf Art. 318 Abs. 1 lit. c ZPO an die Vorinstanz zurückzuweisen.