2.6. Mit Eingabe vom 18. September 2025 erstatteten die Berufungsbeklagten 3 und 4 (Eltern und Erben des Beklagten) ihre Berufungsantwort. 2.7. Mit Eingabe vom 6. Oktober 2025 teilte die Klägerin mit, auf eine weitere Stellungnahme zu verzichten. - 10 - Das Obergericht zieht in Erwägung: