2.2. Mit Verfügung vom 20. September 2023 forderte der Instruktionsrichter die Klägerin auf, Angaben zu den Erben des Beklagten zu machen. Daraufhin erneuerte die Klägerin mit Eingabe vom 11. Oktober 2023 ihren Sistierungsantrag. 2.3. Mit Verfügung vom 13. Oktober 2023 sistierte der Instruktionsrichter das Berufungsverfahren bis zum Ablauf der Ausschlagungsfrist bzw. bis zum Antritt der Erbschaft. 2.4. Mit Eingabe vom 3. September 2025 reichte die Klägerin die Erbbescheinigung ein. 2.5. Mit Eingabe vom 16. September 2025 teilte der Kindsvertreter mit, auf eine Berufungsantwort zu verzichten.