Eventualiter sei Ziffer 5 des Entscheides vom 6. Juli 2023 aufzuheben und es sei der Berufungsklägerin im Rahmen der erstinstanzlich gewährten Rechtspflege eine Entschädigung in der Höhe von mindestens CHF 10'322.00 zuzüglich Spesen und Mehrwertsteuer zuzusprechen. Unter ausgangsgemässen Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Parteien (zuzüglich MwSt.)." Im Übrigen stellte sie folgenden prozessualen Antrag: " Es sei das vorliegende Verfahren bis zur definitiven Ermittlung der Erben des Erblassers zu sistieren."