Unter dem Vorbehalt der Annahme der Erbschaft, werden den solidarisch haftenden Erben Fr. 2'176.20 auferlegt. Der Anteil der Gesuchstellerin in der Höhe von Fr. 2'176.20 geht infolge Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege einstweilen zu Lasten des Kantons. Die Gesuchstellerin ist zur Nachzahlung verpflichtet, sobald sie dazu in der Lage ist (Art. 123 ZPO). Die Gerichtskasse Q._____ wird angewiesen, dem Prozessbeistand lic. iur. Giuseppe Dell'Olivo-Wyss, Rechtsanwalt, Q._____, die Entschädigung von Fr. 1'952.40 (inkl. MWSt von Fr. 139.60) auszurichten. 4. Die Parteikosten werden wettgeschlagen.