" 1. Das Verfahren wird hinsichtlich der Punkte in der Teilvereinbarung vom 1. November 2022 als durch Teilvergleich erledigt abgeschrieben. Die Teilvereinbarung lautet wie folgt: […] 2. Im Übrigen wird das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben. 3. 3.1. Die Gerichtskosten bestehend aus: a) der Entscheidgebühr von Fr. 2'400.00 b) den Kosten für den Prozessbeistand von Fr. 1'952.40 Total Fr. 4'352.40 werden den Parteien je zur Hälfte auferlegt.