1.5. Mit Verfügung vom 15. Dezember 2022 setzte die Gerichtspräsidentin neben weiteren Anordnungen Rechtsanwalt Giuseppe Dell'Olivo als Prozessbeistand für die Kinder ein. 1.6. Am tt.mm. 2023 ist der Beklagte verstorben. 1.7. Mit Verfügung vom 3. März 2023 gewährte die Gerichtspräsidentin der Klägerin (neben weiteren Anordnungen) die unentgeltliche Rechtspflege und setzte ihre Anwältin als unentgeltliche Rechtsvertreterin ein. 1.8. Mit Eingabe vom 8. März 2023 beantragte die Klägerin die Sistierung des Verfahrens. 1.9. Mit Entscheid vom 6. Juli 2023 erkannte die Präsidentin des Bezirksgerichts Q._____: -8-