3.2. Der Gesuchsgegner übergibt der Gesuchstellerin auf erstes Verlangen hin sämtliche Hausschlüssel der ehelichen Wohnung an der […] in Q._____, sofern bei den Grosseltern der Kinder vorhanden. 4. Die Fahrzeuge […] sowie die Roller […] und […] seien für die Dauer des Getrenntlebens dem Gesuchsgegner zur alleinigen Benützung und Bezahlung zuzuweisen. 5. Die Parteien vereinbaren übereinstimmend, umgehend ein Elterncoaching in Anspruch zu nehmen."