4. Der Gesuchgegner sei zu verpflichten, der Gesuchstellerin an ihren persönlichen Unterhalt maximal monatlich vorschüssig CHF 1'500.00 vom 15.03.2022 bis 31.07.2022 zu bezahlen. 5. Es sei festzustellen, dass der Gesuchgegner bis und mit 05.05.2022 anrechenbare Unterhaltszahlungen von CHF 18'460.25 geleistet hat. 6. Die Fahrzeuge […], sowie die Roller […] seien für die Dauer des Getrenntlebens dem Gesuchgegner zur alleinigen Benützung und Bezahlung zuzuweisen. 7. Es sei die Gütertrennung gerichtlich anzuordnen. 8. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen inklusive Mehrwertsteuer von 7.7% zu Lasten Gesuchstellerin. -6-