ab Juli 2022: mindestens CHF 3'221.00 7. Es sei der Gesuchgegner zu verpflichten, der Gesuchstellerin einen Prozesskostenvorschuss von CH 7'000.00 zu bezahlen. Unter ausgangsgemässen Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Parteien (zuzüglich MwSt)." Im Übrigen stellte sie eventualiter folgendes Gesuch: " Es sei der Gesuchstellerin die unentgeltliche Prozessführung zu gewähren, und es sei ihr in der Unterzeichneten eine unentgeltliche Rechtsbeiständin zu bestellen." 1.3. Mit Stellungnahme vom 10. Mai 2022 beantragte der Beklagte: