3. Es seien die gemeinsamen Kinder, B._____, geboren am tt.mm. 2012, und C._____, geboren am tt.mm. 2015, unter die alleinige Obhut der Gesuchstellerin zu stellen. 4. Es sei der Gesuchgegner für berechtigt und verpflichtet zu erklären, die beiden Kinder wie folgt mit oder zu sich auf eigene Kosten zu Besuch zu nehmen: […] 5. Es sei der Gesuchgegner zu verpflichten, an den Unterhalt der Kinder folgende Unterhaltsbeiträge zuzüglich allfällige Kinderzulagen zu bezahlen, zahlbar jeweils auf den Ersten eines jeden Monats, erstmals per März 2022: