" 1. Es sei davon Vormerk zu nehmen, dass die Parteien seit dem 21. Februar 2022 getrennt leben. Es sei den Parteien das Getrenntleben weiterhin und auf unbestimmte Zeit zu bewilligen. 2. Es sei die eheliche Wohnung an der [...], Q._____, inklusive Doppelgaragenplatz und Kellerabteil, der Gesuchstellerin samt Hausrat und Mobiliar zur alleinigen Benutzung zuzuweisen. Es sei der Gesuchgegner zu verpflichten, der Gesuchstellerin sämtliche Schlüssel der Wohnung auf erstes Verlangen herauszugeben.