8. Es sei der Gesuchgegner zu verpflichten, der Gesuchstellerin einen Prozesskostenvorschuss von CHF 7'000.00 zu bezahlen. Unter ausgangsgemässen Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Parteien (zuzüglich MwSt)." Im Übrigen stellte sie eventualiter folgendes Gesuch: -3- " Es sei der Gesuchstellerin die unentgeltliche Prozessführung zu gewähren, und es sei ihr in der Unterzeichneten eine unentgeltliche Rechtsbeiständin zu bestellen." 1.2. Mit verbessertem Gesuch vom 14. April 2022 stellte die Klägerin folgende Anträge: