5. Es sei dem Gesuchgegner ein angemessenes Besuchsrecht einzuräumen. 6. Es sei der Gesuchgegner zu verpflichten, an den Unterhalt der Kinder angemessene Unterhaltsbeiträge (Bar- und Betreuungsunterhalt) zuzüglich allfällige Kinderzulagen zu bezahlen, zahlbar jeweils auf den Ersten eines jeden Monats. 7. Es sei der Gesuchgegner zu verpflichten, an den Unterhalt der Gesuchstellerin angemessene Unterhaltsbeiträge zu bezahlen, zahlbar jeweils auf den Ersten eines jeden Monats.