Im vorliegenden Fall sei der Einreichung umfangreicher Unterlagen – was für sich allein noch nicht unbedingt den vorgängigen Entscheid über das Gesuch um unentgeltliche Verbeiständung erfordert hätte – als wesentliche Verfahrenshandlung die Hauptverhandlung mit mündlicher Erstattung von Replik und Duplik, Parteibefragung, Ergänzungsfragen und Stellungnahme zum Beweisergebnis gefolgt. Dabei habe es sich um einen prozessualen Schritt mit erheblichen Kosten gehandelt; dieser Aufwand habe im Rahmen des gesamten Verfahrens mindestens 50 % betragen.