Im Text wird ausgeführt: "Hiermit erhebe ich Einsprache…". Als Grund wird genannt; "dass wir genügend Unterlagen haben um nachzuweisen, dass die Schulden in der höhe 132'661.35 nicht gerechtfertigt sind." Die Einsprache ist von D._____ unterzeichnet. In der Einsprache wird der Name des Beklagten zudem nirgends genannt. Es gibt somit keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die Einsprache auch im Namen des Beklagten oder für ihn erhoben wurde. Aus dem Handelsregister des Kantons Luzern ergibt sich zudem, dass die C._____ GmbH am 19. Juli 2022 gelöscht wurde, nachdem das sie betreffende Konkursverfahren am 13. Juli 2022 als geschlossen erklärt worden war.