__ GmbH sowie auf gemäss der Schadenersatzverfügung zu Unrecht bezogenen Familienzulagen für das Jahr 2019. Neben dem Beklagten sei auch D._____ Gesellschafterin und Geschäftsführerin der C._____ GmbH gewesen. Gemäss Rechtskraftbescheinigung der Klägerin sei die Schadenersatzverfügung vom 21. Juni 2022 betreffend den Beklagten am 15. August 2022 in Rechtskraft erwachsen. Der Einwand des Beklagten, wonach die an ihn adressierte Schadenersatzverfügung vom 21. Juni 2022 aufgrund der Einsprache der Solidarschuldnerin D._____ nicht in Rechtskraft erwachsen sei, gehe fehl. Die Verfügung sei dem Beklagten am 23. Juni 2022 zugestellt worden.