2. Die Rechtsöffnung in der Betreibung Nr. […] des Betreibungsamtes Q._____ im Umfang von CHF 132'420.20 sei vollumfänglich abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWST) zulasten der Beschwerdegegnerin, sowohl in Bezug auf das Verfahren vor erster Instanz als auch in Bezug auf das Rechtsmittelverfahren." Zudem wurde beantragt: "Der vorliegenden Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen." 3.2. Mit Beschwerdeantwort vom 31. August 2023 beantragte die Klägerin die Abweisung der Beschwerde. Das Obergericht zieht in Erwägung: