Fr. 250.00 resultiert ein monatliches Manko von Fr. 1'135.55. Der Beklagte ist aber gemäss Vereinbarung vom 1. Juni 2023 verpflichtet, ab August 2023 der Klägerin 38 Monatsraten von Fr. 400.00 (Abzahlung Unterhaltsschuld von Fr. 15'200.00) und ab Juli 2023 einen Unterhaltsbeitrag von Fr. 800.00 zu bezahlen. Dieser Betrag von insgesamt Fr. 1'200.00 deckt ab August 2023 das erwähnte Manko bzw. ergibt sich ein geringfügiger Überschuss von rund Fr. 65.00. Dies reicht allerdings zur Deckung der Prozesskosten, insbesondere der von der Klägerin geltend gemachten Parteikosten von Fr. 2'488.20, nicht aus.