Demzufolge setzt sich das zivilprozessuale Existenzminimum der Klägerin aus einem Grundbetrag inkl. 25% Zuschlag von Fr. 1'500.00, Mietzins von Fr. 1'095.00, Krankenkassenprämien von Fr. 257.55 sowie Gesundheitskosten von Fr. 75.00 zusammen und beträgt somit Fr. 2'927.55. Unter Berücksichtigung der Unterstützung durch die IV von Fr. 1'542.00 (act. 2, Klagebeilage 7) und der gemäss unbestritten gebliebener Behauptung des Beklagten (act. 24) ausgerichteten Ausbildungszulage von - 11 -