97 ZPO hingegen nicht verpflichtet, eine Nachfrist anzusetzen, um ein unvollständiges oder unklares Gesuch zu verbessern. Kommt die anwaltlich vertretene Gesuchstellerin ihrer Obliegenheiten nicht (genügend) nach, kann das Gesuch mangels ausreichender Substanziierung oder mangels Bedürftigkeitsnachweises abgewiesen werden (Urteile des Bundesgerichts 5A_85/2022 vom 3. Juni 2022 E. 4.3.2; 5A_716/2021 vom 7. März 2022 E. 3 mit Hinweisen).