2.5. Mit Entscheid vom 19. Juli 2023 erkannte der Präsident des Familiengerichts Aarau: "1. Das Gesuch der Gesuchstellerin um Leistung eines Prozesskostenvorschusses bzw. um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege wird abgewiesen. 2. Das Gesuch des Gesuchsgegners um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege für das vorliegende Verfahren wird abgewiesen. 3. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 4. Die Parteikosten werden wettgeschlagen." -4-