2. Der Kläger verpflichtet sich, der Beklagten ab Juli 2023 monatlich vorschüssig einen Unterhaltsbeitrag von CHF 800.00 zuzüglich allfällig bezogener Ausbildungszulagen zu bezahlen. Die Unterhaltszahlung ist bis zum ordentlichen Abschluss der Erstausbildung zu leisten. 3. Die Unterhaltsbeiträge werden gerichtsüblich indexiert. 4. Die Parteien vereinbaren, die künftige persönliche Beziehung im Rahmen eines gemeinsamen Gesprächs mit der Psychologin von A._____ zu besprechen. -3-