2.2. Anlässlich der Schlichtungsverhandlung vom 1. Juni 2023 verfügte die Friedensrichterin des Friedensrichteramts Kreis I, Aarau, die Abschreibung des Verfahrens Nr. 2023-007-1135 zufolge Vergleichs. Dieser lautete wie folgt: "1. Die Parteien einigen sich in Bezug auf die rückwirkend vom Dezember 2021 bis Juni 2023 geschuldeten Unterhaltsbeiträge wie folgt: Der gesamthafte Schuldbetrag beträgt CHF 15'200.00. Er ist vom Kläger ab August 2023 in 38 monatlichen Raten von CHF 400.00 bis und mit September 2026 abzubezahlen.