Betreibung eingereicht hätten. Sie hackten auf den Kleinen rum, während sie einer grossen, vermögenden Firma fünf Jahre lang Steuererlass gewährten. Die Forderung sei nicht geschuldet, weil die Tochter des Beklagten aufgrund der Zustände in den öffentlichen Schulen eine Privatschule habe besuchen müssen. Diese habe ihn ca. Fr. 100'000.00, die Kläger aber sieben Jahre lang keinen Rappen gekostet.