" 1. Dem Gesuchsteller wird in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes S._____ (Zahlungsbefehl vom 15. März 2023; Rechtshängigkeit des Rechtsöffnungsbegehrens am 6. Juni 2023) für den Betrag von Fr. 23'127.70 definitive Rechtsöffnung erteilt. 2. Die Entscheidgebühr von Fr. 400.00 wird dem Gesuchsgegner auferlegt und mit dem Vorschuss der Gesuchsteller in gleicher Höhe verrechnet. Der Gesuchsgegner hat den Gesuchstellern Fr. 400.00 direkt zu ersetzen.