Gegenstand Rechtsöffnung in der Betreibung Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamtes S._____ vom 15. März 2023 -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Kläger betrieben den Beklagten mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamtes S._____ vom 15. März 2023 für eine Forderung von Fr. 23'127.70. Gegen diesen ihm am 16. März 2023 zugestellten Zahlungsbefehl erhob der Beklagte gleichentags Rechtsvorschlag.