Mit keinem Wort geäussert habe sich die Gesuchstellerin sodann zur Problematik der Rechtshängigkeit. Es sei daher nach wie vor davon auszugehen, dass aufgrund der eingereichten Klagebewilligung der Schlichtungsbehörde Miete und Pacht des Kantons Luzern (SBM 22 7536) und dem hängigen Verfahren vor Bezirksgericht Luzern die Mietzinse August 2022 und September 2022 bzw. deren Bestand zwischen den beiden Parteien bereits seit Februar 2023 Gegenstand dieses Verfahrens seien und diese vor dem Bezirksgericht Kulm daher nicht nochmals Streitgegenstand bilden könnten. Schliesslich bestünden nach wie vor Zweifel daran, dass die örtliche -6-