2.1. Eventualiter zu Antrag Ziff. 1 ist die Sache an die Vorinstanz zur Vervollständigung des Sachverhalts und zu neuem Entscheid zurückzuweisen. 3. Für die vorliegende Beschwerde ist die Unentgeltliche Rechtspflege und ein unentgeltlicher Rechtsbeistand zu bestellen. -4- 4. Der Beschwerdeführerin ist für das Beschwerdeverfahren wie für das UR- Verfahren ein angemessener Unkostenbeitrag zuzüglich Auslagen für Porto und Kopien zu Lasten des Beschwerdegegners zu gewähren. 5. Der Beschwerde ist die aufschiebende Wirkung zu erteilen.