2.5. Die Gesuchstellerin reichte am 19. Juli 2023 eine Gesuchsverbesserung ein. 2.6. Mit Verfügung vom 27. Juli 2023 wies die Präsidentin des Bezirksgerichts Kulm das Gesuch um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege ab. 3. 3.1. Gegen diese ihr am 31. Juli 2023 zugestellte Verfügung erhob die Gesuchstellerin mit Eingabe vom 7. August 2023 (Postaufgabe am 8. August 2023) beim Obergericht des Kantons Aargau Beschwerde mit folgenden Anträgen: