der Gesuchsteller unter dem Existenzminimum lebe. Die Existenzminimumberechnung des Betreibungsbeamten zeige, dass ein monatlicher "Mi- nus-Betrag" von nicht weniger als Fr. 497.50 bestehe. Die Sozialarbeiterin C._____ sei für den Rechtsvertreter des Gesuchstellers nicht mehr erreichbar, aber das Gericht habe die Möglichkeit, bei ihr die Unterlagen einzufordern. Der Gesuchsteller habe die Übersicht über seine Akten verloren. Auch sei der Gesuchsteller mit unzähligen Unterlagen im Büro des Rechtsvertreters erschienen, wobei es letzterem unmöglich gewesen sei, sich darin zurecht zu finden.