Das Angebot hinsichtlich eines neuen Mietvertrags der Klägerin umfasste denn auch neue Konditionen, namentlich einen höheren Mietzins. Bereits daraus lässt sich schliessen, dass (mangels Konsens) weder von einer Fortführung des bisherigen Mietverhältnisses noch von einem neuen konkludent geschlossenen Mietvertrag ausgegangen werden konnte, zumal die Beklagte 1 die neuen Bedingungen ausdrücklich ablehnte und die Klägerin in ihrem Schreiben vom 19. Juli 2022 festhielt, dass die Vertragsverhandlungen gescheitert seien.