Mietvertrag gescheitert seien und sie das Mietobjekt bis am 30. September 2022 zu räumen habe. Mit Schreiben vom 20. September 2022 teilte die Beklagte 1 mit, dass der Beklagte 3 eine eigene Gesellschaft gegründet habe und diese mit der Klägerin einen neuen Mietvertrag eingehe, womit die Beklagte 1 als Vertragspartnerin ausscheide. Mit Schreiben vom 26. September 2022 teilte die Klägerin der Beklagten 1 mit, dass über die Absichten des Beklagten 3, die Räumlichkeiten zu mieten, nichts bekannt sei. Die Räumlichkeiten seien bis am 30. September 2022 zu räumen.