Mit Schreiben vom 22. Juni 2022 teilte die Beklagte 1 mit, dass sie zum Abschluss eines neuen Mietvertrags bereit wäre, jedoch nur nach den bisherigen (und nicht nach den neuen) Konditionen. Mit Schreiben vom 19. Juli 2022 teilte die Klägerin der Beklagten 1 mit, dass die Verhandlungen über einen neuen - 10 -