Die Klägerin unterbreitete der Beklagten 1 ferner ein Angebot zum Abschluss eines neuen Mietvertrags und nannte die entsprechenden Konditionen. Die Klägerin ersuchte gleichzeitig um Mitteilung bis spätestens am 20. Juni 2022, ob die Beklagte 1 mit dem Abschluss eines neuen Mietvertrags mit den angebotenen Konditionen einverstanden sei, andernfalls sie die Liegenschaft bis spätestens am 30. Juni 2022 zu räumen habe. Mit Schreiben vom 22. Juni 2022 teilte die Beklagte 1 mit, dass sie zum Abschluss eines neuen Mietvertrags bereit wäre, jedoch nur nach den bisherigen (und nicht nach den neuen) Konditionen.