Diesbezüglich ergibt sich aus der zwischen den Parteien geführten Korrespondenz das Folgende: Mit Schreiben vom 27. Mai 2022 brachte die Klägerin gegenüber der Beklagten 1 zum Ausdruck, dass das Mietverhältnis erloschen sei und die Beklagte 1 das Mietobjekt weder geräumt noch zurückgegeben habe, sondern weiterhin nutze, was widerrechtlich sei. Die Klägerin unterbreitete der Beklagten 1 ferner ein Angebot zum Abschluss eines neuen Mietvertrags und nannte die entsprechenden Konditionen.