4.2. 4.2.1. Im Weiteren machen die Beklagten 1-3 mit Berufung geltend, dass hinsichtlich der Beklagten 1 von einer Fortdauer des Mietverhältnisses mit der Klägerin auszugehen und das weitergeführte Mietverhältnis bis anhin nicht gekündigt worden sei. Zudem verhalte sich die Klägerin rechtsmissbräuchlich (Berufung, Ziff. 1 und 2 S. 7 f.).