4. Die Kosten eines allfälligen polizeilichen Vollzugs gehen unter solidarischer Haftbarkeit zulasten der Gesuchsgegner 1-3. Die Gesuchstellerin hat nach Anweisung der zuständigen Regional-/Kantonspolizeistelle einen Kostenvorschuss zur Sicherstellung der Vollzugskosten zu leisten. 5. Die Entscheidgebühr von CHF 2'000.00 wird den Gesuchsgegnern 1-3 unter solidarischer Haftbarkeit auferlegt. Sie wird mit dem Vorschuss der Gesuchstellerin von CHF 2'000.00 verrechnet, so dass die Gesuchsgegner 1- 3 der Gesuchstellerin CHF 2'000.00 direkt zu ersetzen haben.