1.2. Der Beklagte erhob gegen den ihm am 4. April 2022 zugestellten Zahlungsbefehl keinen Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Die Klägerin stellte mit Eingabe vom 16. November 2022 beim Bezirksgericht Baden das Konkursbegehren, nachdem die Konkursandrohung vom 18. Juli 2022 dem Beklagten am 10. September 2022 zugestellt worden war und dieser die in Betreibung gesetzte Forderung nicht bezahlt hatte. 2.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Baden erkannte am 23. Januar 2023 wie folgt: "1. Über B., […], Inhaber der seit dem 16. Mai 2022 im HR eingetragenen Einzelfirma "E." […], wird mit Wirkung ab 23. Januar 2023, 10:00 Uhr, der Konkurs eröffnet.