4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. MwSt.) zulasten der Vorinstanz bzw. des Kantons Aargau, eventualiter zulasten des Beklagten. 5. Der Klägerin sei für das vorliegende Verfahren die vollumfängliche unentgeltliche Rechtspflege unter Beiordnung des unterzeichnenden Anwalts als unentgeltlicher Rechtsvertreter zu gewähren." 3.2. Mit Eingabe vom 9. August 2023 (Posteingang: 11. August 2023) reichte der Beklagte seine Berufungsantwort ein und beantragte die Abweisung der Berufung, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Klägerin.