2. Stattdessen sei der Beklagte zu verpflichten, der Klägerin monatlich und monatlich im Voraus folgende Unterhaltsbeiträge zu bezahlen: von 04.01.2022 bis 31.07.2022: Fr. 1'955.90 von 01.08.2022 bis 31.07.2023: Fr. 1'893.50 von 01.08.2023 bis 31.07.2024: Fr. 1'691.05 3. Der Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin für das vorliegende Verfahren einen Prozesskostenvorschuss bzw. -beitrag von Fr. 2'500.00 für die Parteikosten (Weiterungen vorbehalten) zzgl. ihres allfällige Anteils an den Gerichtskosten zu bezahlen.