2.2. Mit Verfügung vom 11. Januar 2022 wurde der Klägerin die unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung gewährt. 2.3. Mit Eingabe vom 17. Januar 2022 erstattete der Beklagte eine Stellungnahme und Klageantwort und beantragte die Abweisung der Klage bzw. des Gesuchs, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. 2.4. Mit Verfügung vom 16. Februar 2022 erliess der Präsident des Familiengerichts des Bezirksgerichts Laufenburg die Beweisverfügung und ordnete eine mündliche Replik und Duplik anlässlich der Hauptverhandlung an 2.5. Mit Eingabe vom 10. März 2022 reichte der nunmehr anwaltlich vertretene Beklagte eine weitere Stellungnahme ein.