4. Der Gesuchstellerin wird in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q. (Zahlungsbefehl vom 30. August 2022) für den Betrag von Fr. 3'000.00 nebst Zins zu 5.00 % seit 30. August 2022 provisorische Rechtsöffnung erteilt. 5. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.