2. Der Gesuchstellerin wird in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q. (Zahlungsbefehl vom 30. August 2022) für den Betrag von Fr. 1'000.00 nebst Zins zu 5.00 % seit 30. August 2022 definitive Rechtsöffnung erteilt. 3. Der Gesuchstellerin wird in der Betreibung Nr. bbb des Betreibungsamtes Q. (Zahlungsbefehl vom 16. November 2022) für den Betrag von Fr. 3'000.00 nebst Zins zu 5.00 % seit 16. November 2022 definitive Rechtsöffnung erteilt.