Rechtsschutz- und [bloss offerierte] Privathaftpflichtversicherung; Kfz-Rechnung und Kraftfahrzeugsteuerbescheid [das Auto der Beklagten hat offensichtlich keinen Kompetenzcharakter]) und die Kommunikationskosten (Berufungsantwortbeilagen 10 und 11 [C._____], Move-Abo-Card); für diese ist aus dem Grundbetrag (inkl. Zuschlag) aufzukommen (vgl. Ziff. I der SchKG-Richtlinien; BÜHLER, a.a.O., N. 187 zu Art. 117 ZPO unter Hinweis auf BGE 126 III 357 Erw. 1a/bb). Die beiden Töchter D._____ und C._____ sind nicht in die Berechnung einzubeziehen;