4.5.3. Um das Einkommen des Klägers in Schweizer Franken an dem in Euro ausgedrückten notwendigen Selbstbehalt messen zu können, wäre dieses grundsätzlich in Euro umzurechnen (Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe 5 UF 87/14 vom 5. August 2016 N. 60). Der Euro-Umrechnungs- kurs liegt derzeit marginal unter 1 (ca. 0.97). Es rechtfertigt sich daher, in diesem Verfahren von einem Umrechnungskurs von 1:1 bzw. einem bereinigten Einkommen des Klägers von (rund) € 4'320.00 auszugehen. Dieses Einkommen ist aufgrund der Kaufkraftunterschiede zwischen Deutschland und der Schweiz anzupassen.