4.5. 4.5.1. Der Bedarf der in Deutschland lebenden Kinder richtet sich, da sie als minderjährige Kinder noch keine eigene Lebensstellung erlangt haben, nach der Lebensstellung des barunterhaltpflichtigen Elternteils, hier des Klägers. Die Anpassung an die unterschiedliche Kaufkraft in der Schweiz, wo der unterhaltspflichtige Vater lebt, erfolgt nach deutschem Recht grundsätzlich in der Weise, dass das in der Schweiz erzielte Einkommen entsprechend der Kaufkraft umgerechnet wird und sich nach diesem Ergebnis die Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle richtet.